Der beste Werbebotschafter
Der größte Erfolg eines Merchandise Artikels ist, wenn der Empfänger beim Erhalt Emotionen spürt und ihn so in Erinnerung behält. Gemeinsam erarbeiten wir für Sie eine optimale Lösung und bringen Sie so schneller und einfacher zum Ziel.
Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Fullservice & Merchandising
Wir sind nicht nur Ideengeber und Beschaffer für Merchandise Artikel, sondern auch eine Fullservice Agentur. Unsere Kunden vertrauen uns auch die Lagerung und weltweite Distribution ihres kompletten Werbeartikelsortiments an. Als Plattform dienen dazu unsere professionellen Werbeartikel-Onlineshops, die wir auf die Bedürfnisse unserer Kunden aufbereiten: Optisch, unter Berücksichtigung des Corporate Designs als auch technisch mit Features, wie SAP-Anbindung oder Reporting-Systeme für das Unternehmen. Sie stellen damit Ihrem Unternehmen weltweit markengerechte Werbeartikel zur Verfügung ohne sich selbst damit zu beschäftigen.
Kreative & nachhaltige Merchandise Artikel
Mit dem Einsatz von Werbegeschenken erreichen Sie stets einen nachhaltigen Werbeeffekt und stärken so das Image Ihres Unternehmens.
Wir entwickeln für Sie kreative und nachhaltige Merchandise Artikel auf Basis Ihres Verwendungszweckes. Egal, ob für den Einsatz auf Messen und Veranstaltungen oder als personalisiertes Mitarbeitergeschenk – Wir realisieren die für Sie perfekte Fullservice Lösung.
Handling & Lagerung
Was wünsche ich mir als Geschenk? Nichts von der Stange, sondern etwas, was mich persönlich anspricht. Unser Fullservice Angebot: Wir finden für jeden Anlass die richtigen Artikel, kombinieren diese gegebenenfalls zu einem einzigartigen Set, verpacken individuell nach Ihren Wünschen und versenden klimaneutral an den Empfänger. So erhält dieser immer den passenden Artikel, egal ob Betriebsjubiläum, zum ersten Tag im Büro, als Weihnachtsgeschenk oder zur Geburt eines Kindes Ihrer Mitarbeiter/innen, Kunden oder Geschäftspartner. Es gibt genug Anlässe, um positiv mit einem geeigneten Kontaktartikel in Erscheinung zu treten.
Unsere Markenwelt
Gesetzliche Regelungen der Produktion
Die Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall-Richtlinie regelt den Umgang mit der Entsorgung von elektronischem Abfall. Ziel dieser Richtlinie ist es, Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren. Werbeartikel dürfen demnach nicht rücksichtlos zur Erhöhung von elektronischem Abfall beitragen, sondern müssen wie alle Elektrogeräte dem Abfallkreislauf zugeführt werden. Dies darf allerdings seit 2006 nicht mehr über den Restmüll geschehen sondern muss über öffentliche Sammelstellen an die Hersteller und Importeure zurückgeben werden.
Um dies gewährleisten zu können müssen alle Hersteller und Inverkehrbringer von elektronischen Werbeartikeln registriert sein und entsprechende Gebühren entrichten. Ob der Hersteller eines Produktes die anfallenden Gebühren bezahlt, erkennt man an der Kennzeichnung und der Registrierungsnummer auf dem Artikel.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Sicherheitsanforderungen, die an ein öffentlich gemachtes Produkt zu stellen sind. Geregelt werden unter anderem die Produkthaftung, der Haftungsträger und die Kennzeichnungspflichten.
Es dürfen nur (Werbe-)Artikel auf den Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, welche nicht gegen die Sicherheit oder die Gesundheit von Personen verstoßen.
Der Werbeartikelhändler hat dadurch die Pflicht, streng darauf zu achten, dass alle von ihm vertriebenen Produkte den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Mit dem Siegel „Geprüfte Sicherheit“ wird einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes, hinsichtlich der Gewährleistung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit von Personen, entspricht.
„Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals“
Bei der REACH-Verordnung handelt es sich um eine EU-Verordnung, die die chemischen Zusatzstoffe bei Produkten regelt. Dementsprechend dürfen nur Artikel auf den Markt gebracht werden, deren chemischen Bestandteile bekannt und von der „European Chemical Agency“ (ECHA) registriert und zugelassen worden sind. Da dies selbstverständlich auch für Werbeartikel gilt, dürfen in der Werbeindustrie nur zugelassene Präparate eingesetzt werden.
Das Verpackungsgesetz bezweckt eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt in Deutschland. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen. Da in der Werbeindustrie viele Verpackungen genutzt werden, werden die Richtlinien umgesetzt.
Die CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes) ist das Symbol, mit dem der Hersteller oder Importeur die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft anerkennt und ebenso erfüllt. Die Kennzeichnung auf dem jeweiligen Artikel darf nur dann erfolgen, wenn für das entsprechende Produkt eine europäische Richtlinie vorliegt.
Zum einen wird dem Verbraucher erklärt, dass das Produkt nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt, zum anderen wurde das Konformitätsbewertungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und bestanden.
Oeko-Tex ist eine unabhängige Prüfstelle, die an Textilprodukten Schadstoffprüfungen vornimmt, um gesundheitlich einwandfreie Textilprodukte entsprechend kennzeichnen zu können.
Alle Schadstoffprüfungen nach Oeko-Tex Standard 100 orientieren sich immer am jeweiligen Verwendungszweck der Textilien.
Erfolgreich geprüfte Textilprodukte, also auch Werbetextilien, textile Werbemittel usw., werden in entsprechende Produktklassen eingeordnet und sind damit nach Oeko-Tex Standard 100 für ein Jahr zertifiziert.
Die Zertifizierung von textilen Werbemitteln, in Bezug auf deren Unbedenklichkeit im Kontakt mit menschlicher oder tierischer haut muss von zertifizierten und unabhängigen Prüfstellen nachgewiesen werden. Für die Kaufentscheidung von Werbemittel-Verantwortlichen, Marketingleitern und Vertriebsleitern ist die Unbedenklichkeit eines Werbemittels – gerade bei angenommenem Hautkontakt mit Kindern – als wichtiger Entscheidungsfaktor nicht wegzudenken.
Die Spielzeugrichtlinie (EN71) dient der Sicherheit von Produkten, insbesondere von frei zugänglichen Spielzeugen. Hier werden Sicherheitsbestimmungen festgelegt, die für alle in der EU verkauften Spielwaren bindend sind. Mit der Anbringung des gesetzlich
vorgeschriebenen CE-Kennzeichens versichert der Inverkehrbringer, dass seine Produkte der EN71 entsprechen.
Damit sollen vor allem Kinder vor schädlichen Stoffen geschützt werden, die Einfluss auf ihre Gesundheit oder Entwicklung nehmen können.
Krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe sind ausnahmslos verboten.
Daneben müssen deutliche Warnhinweise (z.B. Warnung vor Erstickungsgefahr, oder vor verschluckbaren Kleinteilen) auf der Verpackung angegeben werden, insoweit ein Sicherheitsrisiko aus anderen Gründen von dem Artikel ausgeht.
Die elektromagnetische Verträglichkeit beschreibt die störungsfreie Beziehung von technischen Geräten untereinander. Es soll sichergestellt werden, dass einzelne technische Geräte andere nicht durch elektromagnetische Vorgänge stören.
Die Europäische EMV-Richtlinie bezweckt die zufriedenstellende Zusammenarbeit elektrischer Geräte unter Vermeidung elektromagnetischer Störung. Die Artikel müssen demgemäß auf ihre Störunempfindlichkeit und geringe Störaußendung geprüft werden. Können die Geräte die elektromagnetische Verträglichkeit nicht erfüllen, dürfen Sie dem freien Markt nicht zugänglich gemacht werden und eignen sich demnach auch nicht als Werbeartikel.
Hinter RoHS (Restriction of Hazardous Substances Directive) steht eine EU-Richtlinie, die den Einsatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen bei Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Die Produkte sollen möglichst frei von umweltschädlichen Schadstoffen sein.
Werbeartikel dürfen im Hinblick auf die Durchsetzung die zulässigen Werte für Schwermetalle, Flammschutzmittel oder Quecksilber nicht überschreiten.
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bezweckt den Schutz der Verbraucher vor schädlichen Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Werbeartikel dieser Art, oder solche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen demgemäß nicht der Gesundheit von Menschen schaden.
SA8000 ist ein internationaler Standard mit dem Ziel, Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern (Angestellte, Arbeiter, Leiharbeiter) zu verbessern. Für die Zertifizierung melden sich Unternehmen selbstständig bei der SAI (Social Accountability International) an.
Im Gegensatz zu nationalen Gesetzen und Verordnungen ist SA8000 eine internationale Norm, deren Zertifizierung und Befolgung auf freiwilliger Entscheidung der Unternehmen beruht.
Die Einhaltung des BSCI-Verhaltenskodex ist oberstes Ziel der BSCI. Es soll sichergestellt werden, dass in den Produktionsländern, nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften hinsichtlich sozialer Aspekte und dem Umweltschutz entsprochen wird. Hierzu zählen beispielsweise eine angemessene Vergütung, keine Diskriminierung, zumutbare Arbeitszeiten, entsprechender Arbeitsschutz oder keine Kinderarbeit.
Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist als weltweit führender Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern anerkannt. Auf hohem Niveau definiert er umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette und fordert gleichzeitig die Einhaltung von Sozialkriterien.
Die Kernarbeitsnormen, auch Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation genannt, sind Sozialstandards im Rahmen der Welthandelsordnung, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz gewährleisten sollen. Sie wurden 1998 in einer Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegt.
Das TÜV-Proof-Zeichen wird nach einer umfassenden Prüfung, sowohl physikalisch-mechanischer, als auch chemischer Eigenschaften von Produkten verliehen.